Organisation: Satzung, Beitrittserklärung, Protokolle
Satzung (Druckversion)
Satzung
des Freundeskreises Cuzco
in Köln – Porz – Ensen / Westhoven
( genehmigte Fassung vom 23.April 1991 )
§ 1 Der Freundeskreis Cuzco
mit Sitz in 51149 Köln – Porz – Ensen / Westhoven
ist der Zusammenschluss von Angehörigen der Katholischen
Kirchengemeinde St. Laurentius.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige,
mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Freundeskreises Cuzco ist die Unterstützung Notleidender Menschen im Bereich der in den peruanischen Hochanden gelegenen Erzdiözese Cuzco und in anderen Regionen Perus.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die
Zurverfügungstellung finanzieller Mittel zur Realisierung von in
Peru auszuführenden Projekten im sozialen / karitativen und im
medizinisch / sanitären Bereich, wobei in jedem Falle nur Hilfe
zur Selbsthilfe geleistet werden soll.
Die aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden eingehenden Geldmittel
werden nach Prüfung der von den kirchlichen Kontaktstellen in Peru
vorgeschlagenen Projekte und nach Genehmigung durch die
Mitgliederversammlung an die peruanische Projektleitung überwiesen.
Außerdem sollen durch Sammlungen von Sachspenden, in erster Linie
Medikamente und sonstiges medizinisches Material, akute Notfälle
überbrückt werden.
§ 2 Der Freundeskreis Cuzco ist selbstlos tätig; er verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mittel des Freundeskreises Cuzco dürfen nur für satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Freundeskreises. Zulässig ist nur die Vergütung für Aufwendungen, die sich aus der Organisation und Verwaltung ergeben.
§ 4 Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Die geschäftlichen Belange des Freundeskreises Cuzco
werden von einem ehrenamtlich tätigen Leitungsteam wahrgenommen,
das aus wenigstens zwei gleichberechtigten Mitgliedern bestehen soll.
Das Leitungsteam wird von der mindestens einmal jährlich
einberufenen Mitgliederversammlung gewählt, und zwar für zwei
Jahre.
Die Mitgliederversammlung wählt auch den/die Kassenprüfer
für das folgende Kalenderjahr.
§ 6 Bei Auflösung des Freundeskreises Cuzco oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das noch bestehende Bankvermögen des Freundeskreises – sonstiges Vermögen ist nicht vorhanden – an die Kirchengemeinde St. Laurentius zwecks ausschließlicher Verwendung im Sinne der vorstehenden Satzung.
Köln, 23. April 1991
Beitrittserklärung (Druckversion)
Protokolle der Jahreshauptversammlungen
Jahreshauptversammlung 2009 (für
2008)
Jahreshauptversammlung 2008 (für
2007)
Jahreshauptversammlung 2007 (für
2006)
Jahreshauptversammlung 2006 (für
2005)
Jahreshauptversammlung 2005 (für
2004)
Jahreshauptversammlung 2004 (für
2003)
Jahreshauptversammlung
2003 (für 2002)