Organisation: Satzung, BeitrittserklärungProtokolle


Satzung (Druckversion)

Satzung
des Freundeskreises Cuzco
in Köln – Porz – Ensen / Westhoven
( genehmigte Fassung vom 23.April 1991 )

§ 1 Der Freundeskreis Cuzco
mit Sitz in 51149 Köln – Porz – Ensen / Westhoven
ist der Zusammenschluss von Angehörigen der Katholischen Kirchengemeinde St. Laurentius.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Freundeskreises Cuzco ist die Unterstützung Notleidender Menschen im Bereich der in den peruanischen Hochanden gelegenen Erzdiözese Cuzco und in anderen Regionen Perus.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Zurverfügungstellung finanzieller Mittel zur Realisierung von in Peru auszuführenden Projekten im sozialen / karitativen und im medizinisch / sanitären Bereich, wobei in jedem Falle nur Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden soll.
Die aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden eingehenden Geldmittel werden nach Prüfung der von den kirchlichen Kontaktstellen in Peru vorgeschlagenen Projekte und nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung an die peruanische Projektleitung überwiesen.
Außerdem sollen durch Sammlungen von Sachspenden, in erster Linie Medikamente und sonstiges medizinisches Material, akute Notfälle überbrückt werden.

§ 2 Der Freundeskreis Cuzco ist selbstlos tätig; er verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mittel des Freundeskreises Cuzco dürfen nur für satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Freundeskreises. Zulässig ist nur die Vergütung für Aufwendungen, die sich aus der Organisation und Verwaltung ergeben.

§ 4 Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Die geschäftlichen Belange des Freundeskreises Cuzco werden von einem ehrenamtlich tätigen Leitungsteam wahrgenommen, das aus wenigstens zwei gleichberechtigten Mitgliedern bestehen soll.
Das Leitungsteam wird von der mindestens einmal jährlich einberufenen Mitgliederversammlung gewählt, und zwar für zwei Jahre.
Die Mitgliederversammlung wählt auch den/die Kassenprüfer für das folgende Kalenderjahr.

§ 6 Bei Auflösung des Freundeskreises Cuzco oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das noch bestehende Bankvermögen des Freundeskreises – sonstiges Vermögen ist nicht vorhanden – an die Kirchengemeinde St. Laurentius zwecks ausschließlicher Verwendung im Sinne der vorstehenden Satzung.

Köln, 23. April 1991


Beitrittserklärung (Druckversion)

 

Ich möchte Mitglied im Freundeskreis Cuzco werden.

Ich interessiere mich für die Tätigkeit des Freundeskreises und bitte um weitere Informationen.

Anrede

Vorname

Nachname

Straße

PLZ/Ort

Telefon / Telefax

Ich erkläre mich bereit, in der Zeit vom bis

den Gesamtbetrag von € in

monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen, jährlichen

Teilbeträgen auf das Konto 100 547 2764 bei der Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98), Kontenbezeichnung „Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius wegen Freundeskreis Cuzco“, zu überweisen.

Ich habe die Satzung gelesen und akzeptiere sie.



Protokolle der Jahreshauptversammlungen

Jahreshauptversammlung 2009 (für 2008)

Jahreshauptversammlung 2008 (für 2007)

Jahreshauptversammlung 2007 (für 2006)

Jahreshauptversammlung 2006 (für 2005)

Jahreshauptversammlung 2005 (für 2004)

Jahreshauptversammlung 2004 (für 2003)

Jahreshauptversammlung 2003 (für 2002)